RS Vwgh 1987/12/3 87/07/0081

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Veröffentlicht am 03.12.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §117;
WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Solange die Tragung der Kosten für eine mit einer Maßnahme nach § 38 WRG 1959 verbundene Verlegung einer Wasserleitung niemand anderem spruchmäßig auferlegt worden ist, ist zur Deckung der Kosten jener Arbeiten und Maßnahmen, die dem Konsenswerber bewilligt wurden, niemand außer diesem Kosenswerber selbst verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070081.X02

Im RIS seit

20.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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