Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Rechtssatz
Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110115.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017