RS Vwgh 1987/12/4 87/11/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3 ;

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110115.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten