RS Vwgh 1987/12/4 87/11/0164

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Veröffentlicht am 04.12.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Wertung einer bestimmten Tatsache ist es der Behörde nicht verwehrt, auch einen bereits vor der uneingeschränkten Erteilung der Lenkerberechtigung liegenden Vorfall zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110164.X02

Im RIS seit

07.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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