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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Bei der Wertung einer bestimmten Tatsache ist es der Behörde nicht verwehrt, auch einen bereits vor der uneingeschränkten Erteilung der Lenkerberechtigung liegenden Vorfall zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110164.X02Im RIS seit
07.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.06.2012