RS Vwgh 1987/12/10 87/09/0223

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Veröffentlicht am 10.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;
VwGG §58;

Rechtssatz

Bei einer so genannten Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 B-VG kann schon nach der eigentümlichen Bedeutung des Wortes (§ 6 ABGB) "Klaglosstellung" eine solche nur in einer formellen Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbehörde oder durch den VfGH verstanden werden (Hinweis auf B vom 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980)

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090223.X01

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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