RS Vwgh 1987/12/10 87/06/0077

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Veröffentlicht am 10.12.1987
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Index

Baurecht - Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §42
AVG §45 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
AW 87/06/0026

Rechtssatz

Verfahrensschritte, die zumindest zu einer teilweisen Einigung zwischen den Parteien (hier: Bauwerber und beschwerdeführender Nachbar) geführt haben, heben die Pflicht der Baubehörde 1. Instanz nicht auf, in formeller Hinsicht auch das Parteiengehör zu einem zwischenzeitlich geänderten Rechtslage zu gewähren.

Schlagworte

Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X02

Im RIS seit

06.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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