Index
Baurecht - TirolNorm
AVG §37Beachte
Rechtssatz
Verfahrensschritte, die zumindest zu einer teilweisen Einigung zwischen den Parteien (hier: Bauwerber und beschwerdeführender Nachbar) geführt haben, heben die Pflicht der Baubehörde 1. Instanz nicht auf, in formeller Hinsicht auch das Parteiengehör zu einem zwischenzeitlich geänderten Rechtslage zu gewähren.
Schlagworte
ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X02Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020