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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Die innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist erfolgte Zustellung einer Klagsausfertigung durch das Schiedsgericht der Sozialversicherung an den Sozialversicherungsträger zur Erstattung einer Parteienäußerung im schiedsgerichtlichen Verfahren kann nicht als eine Weiterleitung des Rechtsmittels (für den Fall dessen Wertung als Einspruch) an die für Einsprüche zuständige Einbringungsstelle (nämlich den Sozialversicherungsträger im Sinne des § 412 Abs 1 dritter Satz ASVG) gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983080043.X01Im RIS seit
20.10.2004