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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §33 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0762/77 E 23. Mai 1978 VwSlg 9563 A/1978 RS 2Stammrechtssatz
Wird ein Rechtsmittel (hier Vorstellung) bei der unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt zwar die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters, da aber gemäß § 33 Abs 3 AVG 1950 die Tage des Postenlaufes zur zuständigen Behörde nicht eingerechnet werden, ist die Frist gewahrt, wenn die unzuständige Behörde das Rechtsmittel zur Weiterleitung an die zuständige Stelle am letzten Tag der Frist zur Post gibt.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090269.X02Im RIS seit
07.04.2006