RS Vwgh 1987/12/10 84/06/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/06/0048 E 29. April 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Mangels Sonderregelungen in Übergangsbestimmungen (u. dgl.) haben auch im Widmungsverfahren sowohl die Baubehörde I. Instanz, wie auch jene II. Instanz diejenige Sach- und Rechtslage ihrer Entscheidungsfindung zugrundezulegen, die im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entscheidung vorliegt. (Hinweis auf E vom 4.5.1977, 0898/75)

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060086.X01

Im RIS seit

05.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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