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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
ABGB §7 impl;Rechtssatz
Der fehlgeschlagene Versuch, die Berechnungsgrundlagen durch Anfrage an das Finanzamt und die Rechtsanwaltskammer zu erlangen, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, auf andere Weise die Berechnungsgrundlagen zu ermitteln. Hiebei steht ihr auch der Weg der Schätzung offen, obwohl dem AVG eine dem § 184 BAO entsprechende ausdrückliche Bestimmung fremd ist. Es handelt sich hier nicht um die Ausübung von Ermessen, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung. Die Behörde hat hiebei jedoch die von der Rechtssprechung des VwGH zu § 184 BAO entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X05Im RIS seit
11.07.2001