RS Vwgh 1987/12/11 86/17/0101

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Veröffentlicht am 11.12.1987
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg
L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §7 impl;
AVG §39 Abs2;
BAO §184 Abs1 impl;
FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §12 Abs2;
FremdenverkehrsförderungsfondsG Slbg 1960 §18;
LAO Slbg 1963 §144 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Der fehlgeschlagene Versuch, die Berechnungsgrundlagen durch Anfrage an das Finanzamt und die Rechtsanwaltskammer zu erlangen, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, auf andere Weise die Berechnungsgrundlagen zu ermitteln. Hiebei steht ihr auch der Weg der Schätzung offen, obwohl dem AVG eine dem § 184 BAO entsprechende ausdrückliche Bestimmung fremd ist. Es handelt sich hier nicht um die Ausübung von Ermessen, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung. Die Behörde hat hiebei jedoch die von der Rechtssprechung des VwGH zu § 184 BAO entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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