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L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
B-VG Art22;Rechtssatz
Durch die im § 18 Slbg FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960 erfolgte Bezugnahme auf Art 22 B-VG ist sichergestellt, daß die dort geregelte Auskunftspflicht nur in dem von Art 22 B-VG abgesteckten Rahmen besteht. § 18 Slbg FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960 ist daher nicht verfassungswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X03Im RIS seit
11.07.2001