RS Vwgh 1987/12/11 86/17/0101

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Veröffentlicht am 11.12.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7;

Rechtssatz

Hat der VfGH ein Gesetz aufgehoben, dann ist eine neuerliche Aufhebung dieses Gesetzes im Hinblick auf den bereits erfolgten Ausspruch des VfGH rechtlich ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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