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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Hat der VfGH ein Gesetz aufgehoben, dann ist eine neuerliche Aufhebung dieses Gesetzes im Hinblick auf den bereits erfolgten Ausspruch des VfGH rechtlich ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170101.X01Im RIS seit
11.07.2001