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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
BewG 1955 §10;Rechtssatz
Bei den für Arbeitnehmer verbilligten Unternehmersachleistungen ist zur Berechnung von deren USt der Wert dieser Sachleistungen auch unter Berücksichtiung der Dienstleistungen und Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer zu ermitteln. Der Umstand, daß der Unternehmer (Arbeitgeber) die Verbilligung aus freiem Entschluß aus sozialen Erwägungen gewährt, steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150071.X02Im RIS seit
14.01.2002