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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GBefG 1952 §16 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aus dem im Spruchteil des Straferkenntnisses erhaltenen Vorwurf, " ... es gebe für die beiden eingesetzten LKW weder eine gültige Beförderungstafel für den Fernverkehr noch eine Konzession", kann der für die Erfüllung des Tatbildes erforderliche Vorwurf, die Anzahl der KFZ ohne Genehmigung gem § 3a Abs 2 Güterbeförderungsgesetz vermehrt zu haben, nicht mit der nötigen Sicherheit entnommen werden.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040147.X01Im RIS seit
22.02.2006