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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die bloße Aufforderung an den Bf, das Gastgewerbelokal sofort zu schließen, und die Äußerung des Sicherheitswachebeamten gegenüber einem der Gäste, "In zwei Minuten sads draußen, saufts aus", stellt keine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (Hinweis auf B 24.11.1977, 2750/76, VwSlg 9439 A/1977).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040243.X02Im RIS seit
05.03.2008