RS Vwgh 1987/12/15 87/04/0243

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die bloße Aufforderung an den Bf, das Gastgewerbelokal sofort zu schließen, und die Äußerung des Sicherheitswachebeamten gegenüber einem der Gäste, "In zwei Minuten sads draußen, saufts aus", stellt keine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (Hinweis auf B 24.11.1977, 2750/76, VwSlg 9439 A/1977).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040243.X02

Im RIS seit

05.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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