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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §43;Rechtssatz
Der OÖ BauO und den §§ 102, 103 OÖ BauV kann nicht entnommen werden, dass die Modifizierung eines Antrages durch seine teilweise Zurückziehung und die damit gegebene Einschränkung des ursprünglichen Zulassungsgegenstandes nicht zulässig ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050129.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009