Index
L37163 Kanalabgabe NiederösterreichNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Nichteinhebung von Kanalbenützungsgebühren stellt ein Indiz dafür dar, dass ein (teilweise verrohrter) Bach zwar als Vorfluter, nicht aber als öffentliche Kanalanlage diente.
Schlagworte
Beweismittel Indizienbeweise indirekter BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984050055.X05Im RIS seit
08.09.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009