RS Vwgh 1987/12/15 84/05/0055

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

L37163 Kanalabgabe Niederösterreich
L82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
KanalG NÖ 1977 §5;
KanalG NÖ 1977 §9;

Rechtssatz

Die Nichteinhebung von Kanalbenützungsgebühren stellt ein Indiz dafür dar, dass ein (teilweise verrohrter) Bach zwar als Vorfluter, nicht aber als öffentliche Kanalanlage diente.

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050055.X05

Im RIS seit

08.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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