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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Selbst wenn eine patentrechtlich geschützte Erfindung zudem ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk darstellen sollte, kann doch nicht von Einkünften aus der Verwertung des Urheberrechts gesprochen werden, wenn die Einkünfte für die Verwertung des Patentrechts und nicht des Urheberrechts geleistet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140019.X03Im RIS seit
15.12.1987