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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bezüglich Geruchsbelästigungen kann dem medizinischen Amtssachverständigen kein objektiver Maßstab in Form eines technischen Gerätes als Hilfsmittel zur Hand gegeben werden, allein dadurch kann es aber nicht darauf ankommen, ob die im Einflussbereich eines Bauvorhabens wohnende Person eine Geruchseinwirkung als unzumutbar erachtet oder nicht.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztSachverständiger ArztSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050125.X03Im RIS seit
06.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009