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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Kann ein Projekt nicht ohne Beanspruchung des Eigentums einer Gemeinde ausgeführt werden und ist daher die Gemeinde in ihren Privatrechten betroffen, so kommt ihr, als ein durch ein Elektrizitätsprojekt betroffener Grundeigentümer, Parteistellung bereits im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren zu. (Hinweis auf E vom 24.10.1963, 1953/62, VwSlg 6128 A/1963)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050192.X02Im RIS seit
08.03.2006