RS Vwgh 1987/12/15 87/05/0192

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Kann ein Projekt nicht ohne Beanspruchung des Eigentums einer Gemeinde ausgeführt werden und ist daher die Gemeinde in ihren Privatrechten betroffen, so kommt ihr, als ein durch ein Elektrizitätsprojekt betroffener Grundeigentümer, Parteistellung bereits im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren zu. (Hinweis auf E vom 24.10.1963, 1953/62, VwSlg 6128 A/1963)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050192.X02

Im RIS seit

08.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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