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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Feststellung, ob ein geschlossen bebautes Gebiet vorliegt, bedarf nicht der Beiziehung eines Sachverständigen (Hinweis auf E vom 20.3.1985, 83/05/0150; hier durfte sich die Behörde auf einen Bebauungsplan berufen, weil dieser auch die außerhalb seines Geltungsbereiches bestehenden tatsächlichen örtlichen Verhältnisse im Bereich des konkreten Bauplatzes wiedergab)
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren VorstellungBeweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050145.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2009