RS Vwgh 1987/12/15 87/04/0056

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §73 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0660/49 E 7. April 1951 VwSlg 2028 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zulässigkeit der gegen einen Bescheid zu ergreifenden Rechtsmittel hängt nicht davon ab, in welchem Wirkungskreis der Bescheid hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er tatsächlich erlassen worden ist.

Schlagworte

ZustimmungserfordernisInstanzenzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040056.X02

Im RIS seit

03.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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