RS Vwgh 1987/12/15 87/05/0192

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

§ 7 Abs 1 Starkstromwegegesetz 1968 begründet keinen über das Anhörungsrecht hinausgehenden Anspruch, im Bewilligungsverfahren als Partei teilzunehmen (Hinweis auf B 28.9.1982, 82/05/0119). Wurde der Partei im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Möglichkeit eingeräumt, die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlich scheinende Stellungnahme abzugeben und hat die Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so ist sie in ihrem Anhörungsrecht gem § 7 Abs 1 leg cit nicht verletzt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050192.X01

Im RIS seit

08.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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