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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3150/78 E 29. November 1979 VwSlg 9979 A/1979 RS 7Stammrechtssatz
Auflagen im Sinne des § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördliche erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E 30.11.1977, 945/76). Eine "Auflage", deren Bedeutung sich in einen Hinweis auf das zulässige Immissionsmaß erschöpft, - hier: auf dem Balkon des Nachbarn darf kein höherer Immissionsgrenzwert als 30 dB(A) durch den Betrieb der Anlage auftreten - dient nicht der nach § 77 Abs 1 GewO 1973 zu erfüllenden Konkretisierungsaufgabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040127.X01Im RIS seit
21.02.2006