RS Vwgh 1987/12/15 86/04/0063

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Index

95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §7 Abs2;
MEG 1950 §8 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 7 Abs 2 MEG iVm § 8 Abs 1 Z 2 MEG ist derjenige, der eine funktionsfähige Waage besitzt, nicht allein schon zufolge dieses Besitzes der funktionsfähigen Waage für deren Eichung verantwortlich (Tatbestandselemente der Verwendung oder des Bereithaltens im rechtsgeschäftlichen Verkehr).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040063.X01

Im RIS seit

09.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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