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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §23;Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Prüfung bestimmter Ziegelkategorien auf bestimmte Formate von Ziegeln eingeschränkt, somit teilweise zurückgezogen, so ist Zulassungsgegenstand nur mehr der Teil des ursprünglichen Antrages, der nicht zurückgezogen wurde (Hinweis auf E vom 28.9.1976, 0830/75, VwSlg 9133 A/1976). Keinesfalls umfasst der Zulassungsgegenstand noch immer alle ursprünglich genannten Formate. Entspricht der Zulassungsgegenstand den gesetzlichen Bestimmungen, dann erweist sich die Abweisung des Antrages als rechtswidrig.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050129.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009