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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39a;Rechtssatz
Für die Frage, ob der Beschuldigte der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, um die Aufforderung zur Ablegung eines Alkotests zu verstehen und entsprechend zu reagieren, kommt es nicht darauf an, dass er "einwandfrei" deutsch spricht, sondern allein darauf, dass er sich in der deutschen Sprache ausreichend verständlich machen kann.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030154.X01Im RIS seit
01.12.2005Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011