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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat ein Beschuldigter im Verwaltungsstrafverfahren nicht einmal behauptet, das Straßenaufsichtsorgan sei zur Vornahme der Atemluftprobe nicht berechtigt gewesen, so war die Behörde nicht verpflichtet, dahingehend Ermittlungen anzustellen.
Schlagworte
Alkotest Straßenaufsichtsorgan Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020092.X02Im RIS seit
15.11.2005