RS Vwgh 1987/12/16 86/01/0043

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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IR-22 Zivilprozess Iran
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1;
StbG 1985 §7 Abs1 lita;
ZGB-Iran Art976 Z6;

Rechtssatz

Gemäß Art 976 Z 6 iranischen ZGB erwirbt eine Ausländerin, die einen Iraner ehelicht ex lege durch die Eheschließung selbst und somit ohne ihr weiteres Zutun im Sinne des § 27 Abs 1 StbG die iranische Staatsangehörigkeit. Auch in der Mitwirkung an der späteren Registrierung der Eheschließung durch die iranischen Behörden ist keine Erklärung im Sinne des § 27 Abs 1 StbG gelegen, die zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010043.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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