RS Vwgh 1987/12/16 85/13/0204

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs3;

Rechtssatz

Die Frage, in welcher Weise sich der Kaufpreis für einen Betrieb auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt, ist nach anderen Kriterien zu lösen, als die Frage, ob ein überhöhter Kaufpreis vorliegt, der seine Begründung in außerbetrieblichen Erwägungen findet. Wurde im erstinstanzlichen Verfahren die Angemessenheit des Kaufpreises für eine Trafik nicht in Zweifel gezogen, vertritt jedoch die belangte Behörde eine gegenteilige Auffassung und beurteilt einen Teil des Kaufpreises als auf privaten Beweggründen beruhend, ist dies dem Abgabepflichtigen zur vorherigen

Äußerung mitzuteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130204.X01

Im RIS seit

16.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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