RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0146

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, dass in bestimmten Fällen einem Zeugen die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, kann nicht dazu führen, dass alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden müssen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, 0719/67)

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020146.X02

Im RIS seit

16.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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