RS Vwgh 1987/12/16 87/03/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0045 E 17. Juni 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung der Erfüllung von Verkehrsaufgaben liegt dann vor, wenn ein Verkehrsunternehmer in der Führung seiner Linien einschneidend beeinträchtigt wird, im allgemeinen also dann, wenn er einen, eine wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall erleidet (Hinweis E 19.12.1984, 84/03/0183, VwSlg 11627 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030191.X02

Im RIS seit

28.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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