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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0045 E 17. Juni 1987 RS 3Stammrechtssatz
Eine Gefährdung der Erfüllung von Verkehrsaufgaben liegt dann vor, wenn ein Verkehrsunternehmer in der Führung seiner Linien einschneidend beeinträchtigt wird, im allgemeinen also dann, wenn er einen, eine wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall erleidet (Hinweis E 19.12.1984, 84/03/0183, VwSlg 11627 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030191.X02Im RIS seit
28.12.2005