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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei einer bloß geringfügigen Erweiterung der Konzession allein zum Zwecke der Schaffung verkehrsberuhigter Straßenzüge kann ohne konkrete Einwendungen eines konkurrierenden Verkehrsunternehmers dessen Gefährdung in der Erfüllung seiner Verkehrsaufgaben ohne weitere Ermittlungen ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn ein Teil der erweiterten Strecke schon bisher von der antragstellenden Partei auf Grund anderer ihr ebenfalls zustehender Kraftfahrlinienkonzessionen bedient wurde. (Hinweis auf E vom 17.6.1987, 86/03/0045)
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030191.X03Im RIS seit
28.12.2005