RS Vwgh 1987/12/16 87/03/0191

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;

Rechtssatz

Bei einer bloß geringfügigen Erweiterung der Konzession allein zum Zwecke der Schaffung verkehrsberuhigter Straßenzüge kann ohne konkrete Einwendungen eines konkurrierenden Verkehrsunternehmers dessen Gefährdung in der Erfüllung seiner Verkehrsaufgaben ohne weitere Ermittlungen ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn ein Teil der erweiterten Strecke schon bisher von der antragstellenden Partei auf Grund anderer ihr ebenfalls zustehender Kraftfahrlinienkonzessionen bedient wurde. (Hinweis auf E vom 17.6.1987, 86/03/0045)

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030191.X03

Im RIS seit

28.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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