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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Eine auf den Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung hindeutende Äußerung des Straßenaufsichtsorganes ist nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO und damit auch nicht Tatbestandselement einer Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO.
Schlagworte
Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020092.X01Im RIS seit
15.11.2005