RS Vwgh 1987/12/16 85/13/0157

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130157.X01

Im RIS seit

16.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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