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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/13/0131Rechtssatz
Die Verpflichtung, bei behebungsbedürftigen Mängeln einer Berufung einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, gilt auch für die Abgabenbehörde zweiter Instanz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130108.X02Im RIS seit
16.12.1987Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014