RS Vwgh 1987/12/16 85/13/0108

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
BAO §279;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/13/0131

Rechtssatz

Die Verpflichtung, bei behebungsbedürftigen Mängeln einer Berufung einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, gilt auch für die Abgabenbehörde zweiter Instanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130108.X02

Im RIS seit

16.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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