Index
Polizeirecht - AsylGNorm
AsylG 1968 §1Rechtssatz
Es genügt nicht, ein Vorbringen bloß mit dem Hinweis, es handle sich um eine Schutzbehauptung, abzuqualifizieren, wenn der Antragsteller bereits von einem Gericht seines Heimatstaates aus politischen Gründen bestraft worden ist.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010230.X04Im RIS seit
04.10.2019Zuletzt aktualisiert am
04.10.2019