RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0230

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
AVG §45 Abs2
AVG §58 Abs2
FlKonv Art1 AbschnA

Rechtssatz

Es genügt nicht, ein Vorbringen bloß mit dem Hinweis, es handle sich um eine Schutzbehauptung, abzuqualifizieren, wenn der Antragsteller bereits von einem Gericht seines Heimatstaates aus politischen Gründen bestraft worden ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010230.X04

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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