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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es besteht kein Rechts- oder Erfahrungssatz dahingehend, dass eine Kollision zweier Fahrzeuge nur dann als erwiesen angenommen werden dürfe, wenn gerade ein Sicherheitswachebeamter entsprechende Schäden an beiden Fahrzeugen festgestellt hat.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180106.X03Im RIS seit
25.10.2005