RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0106

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Es besteht kein Rechts- oder Erfahrungssatz dahingehend, dass eine Kollision zweier Fahrzeuge nur dann als erwiesen angenommen werden dürfe, wenn gerade ein Sicherheitswachebeamter entsprechende Schäden an beiden Fahrzeugen festgestellt hat.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180106.X03

Im RIS seit

25.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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