Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nach der Lebenserfahrung ist ein mit dem Starten eines Motorrades beschäftigter Zeuge mehr abgelenkt, als ein Fußgänger.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180106.X01Im RIS seit
25.10.2005