RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0106

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Nach der Lebenserfahrung ist ein mit dem Starten eines Motorrades beschäftigter Zeuge mehr abgelenkt, als ein Fußgänger.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180106.X01

Im RIS seit

25.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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