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10/10 GrundrechteNorm
StGG Art18;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die verfassungskonforme Interpretation des § 39 Abs 3 lit b WehrG unter Bedachtnahme auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit, das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl und den Gleichheitsgrundsatz nicht gebiete, dass schon auf Grund größerer wirtschaftlicher Nachteil einerseits im Verhältnis zu zu Kaderübungen minder geeigneten Wehrpflichtige, andererseits im Verhältnis zu Wehrpflichtigen in anderen Berufen besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche Interessen gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110092.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009