RS Vwgh 1987/12/18 87/11/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1987
beobachten
merken

Index

10/10 Grundrechte
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

StGG Art18;
StGG Art2;
StGG Art6;
WehrG 1978 §39 Abs3 litb;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die verfassungskonforme Interpretation des § 39 Abs 3 lit b WehrG unter Bedachtnahme auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit, das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl und den Gleichheitsgrundsatz nicht gebiete, dass schon auf Grund größerer wirtschaftlicher Nachteil einerseits im Verhältnis zu zu Kaderübungen minder geeigneten Wehrpflichtige, andererseits im Verhältnis zu Wehrpflichtigen in anderen Berufen besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche Interessen gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110092.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten