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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Hat die Verwaltungsstrafbehörde die vom Beschuldigten wegen desselben Vorfalles im gerichtlichen Strafverfahren abgelegte Aussage herangezogen, ohne dass sie dem Beschuldigten das gerichtliche Protokoll mit seiner eigenen Aussage nochmals vorhielt, so hätte der Beschuldigte das Recht, in der Beschwerde die Unrichtigkeit des von ihm vor Gericht abgelegten Geständnisses geltend zu machen. (Hinweis auf E vom 26.4.1984, 0135/74, Vwslg 8608 A/1974)
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Gerichtsverfahren Grundsatz der Unbeschränktheit Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde Verwaltungsstrafverfahren freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180079.X03Im RIS seit
17.10.2005