RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat die Verwaltungsstrafbehörde die vom Beschuldigten wegen desselben Vorfalles im gerichtlichen Strafverfahren abgelegte Aussage herangezogen, ohne dass sie dem Beschuldigten das gerichtliche Protokoll mit seiner eigenen Aussage nochmals vorhielt, so hätte der Beschuldigte das Recht, in der Beschwerde die Unrichtigkeit des von ihm vor Gericht abgelegten Geständnisses geltend zu machen. (Hinweis auf E vom 26.4.1984, 0135/74, Vwslg 8608 A/1974)

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Gerichtsverfahren Grundsatz der Unbeschränktheit Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde Verwaltungsstrafverfahren freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180079.X03

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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