RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0109

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Es gibt keine "im Verwaltungsstrafrecht festgehaltene Bestimmungen über die Unbedenklichkeit von Beweismitteln", sondern einerseits § 45 AVG 1950, den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und andererseits § 46 AVG 1950, den Grundsatz der Unbeschränktheit von Beweismitteln, der nur dort eine Einschränkung erfährt, wo es sich um vom Gesetz als solche verbotene Beweismittel handelt.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit freie Beweiswürdigung rechtswidrig gewonnener Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X06

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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