Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Mitteilung von einer bevorstehenden Einberufung nach § 36 WehrG 1978 stellt weder einen Bescheid noch (ebenso wenig wie der Einberufungsbefehl selbst) die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110070.X02Im RIS seit
29.05.2006