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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §58;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass sich aus der Auskunft des Wetterdienstes ("14 cm Gesamtschneehöhe sowie niederschlagsfreies Wetter am Tattag und in der Nacht darauf im Raume Linz; am Tatort Neumarkt im Mühlviertel können ähnliche Wetterverhältnisse angenommen werden") nicht die fahrtechnische Unmöglichkeit der Einhaltung einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit (hier von 95 km/h und mehr) ergibt.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X04Im RIS seit
19.10.2005