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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Auch ein Einberufungsbefehl nach § 36 WehrG 1978 ist nicht als Bescheid anzusehen, wenn überhaupt keine Unterschrift des Genehmigenden vorliegt.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDV Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110070.X01Im RIS seit
29.05.2006