Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das rechtliche Interesse an einer Befreiung von der Verpflichtung möglicher künftiger, hinsichtlich zeitlicher Lagerung und Dauer noch gar nicht feststehender Kaderübungen, ist zu bejahen, da die Befreiung die Konsequenz hätte, dass der Bfr für die Dauer des Bestehens dieser Umstände, derentwegen er befreit wurde, nicht mehr zu Kaderübungen herangezogen werden dürfte.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110092.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009