RS Vwgh 1987/12/18 87/11/0092

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §56;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WehrG 1978 §37 Abs3;

Rechtssatz

Das rechtliche Interesse an einer Befreiung von der Verpflichtung möglicher künftiger, hinsichtlich zeitlicher Lagerung und Dauer noch gar nicht feststehender Kaderübungen, ist zu bejahen, da die Befreiung die Konsequenz hätte, dass der Bfr für die Dauer des Bestehens dieser Umstände, derentwegen er befreit wurde, nicht mehr zu Kaderübungen herangezogen werden dürfte.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110092.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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