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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
"Ersessene Holzbringungsrechte" an einer zur Rodung beantragten Fläche vermitteln Parteistellung gemäß § 19 Abs 4 lit b ForstG. Darauf gestützte Einwendungen sind "zivilrechtliche Einwendungen" iSd Abs 7; sie vermögen als solche die Versagung einer Rodungsbewilligung nicht zu rechtfertigen.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100051.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011