RS Vwgh 1987/12/22 87/05/0174

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Index

L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BauO Krnt 1969 §28 Abs2 idF 1985/013;
BauO Krnt 1969 §29 Abs3 idF 1985/013;
BauRallg;

Rechtssatz

Der nach § 28 Abs 2 Krnt BauO in die Baueinstellungsverfügung aufzunehmende Hinweis auf die Verpflichtung zur Widerherstellung des rechtmäßigen Zustandes greift einem späteren Verfahren betreffend die Beseitigung nicht vor, es kommt ihm für das Auftragsverfahren keine normative Bedeutung zu.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050174.X05

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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