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L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der nach § 28 Abs 2 Krnt BauO in die Baueinstellungsverfügung aufzunehmende Hinweis auf die Verpflichtung zur Widerherstellung des rechtmäßigen Zustandes greift einem späteren Verfahren betreffend die Beseitigung nicht vor, es kommt ihm für das Auftragsverfahren keine normative Bedeutung zu.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050174.X05Im RIS seit
07.03.2006Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011