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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im baupolizeilichen Auftragsverfahren nach § 61 Abs 5 OÖ BauO besitzt nur der Eigentümer des zu beseitigenden Objektes Parteistellung.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050171.X01Im RIS seit
07.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009