RS Vwgh 1987/12/22 84/03/0105

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
92 Luftverkehr

Norm

ABGB §364 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §72 Abs1 litb;
LuftfahrtG 1958 §85 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §86 Abs1;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

Durch die im Bewilligungsbescheid enthaltene Umschreibung der in Aussicht genommenen Sicherheitszone bzw. durch die Sicherheitszonen-Verordnung selbst werden nur öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen in dem Sinn festgelegt, dass für die Errichtung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses iSd § 85 Abs 1 LFG eine Bewilligung nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984030105.X03

Im RIS seit

02.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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