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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
§ 89a Abs 2 StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeugs in Betracht kommt. Daher darf auch ein Fahrzeug zwangsweise entfernt werden, das in einem Halteverbotsbereich abgestellt worden ist, welcher zu dem Zweck angeordnet worden ist, das Abstellen von Autobussen zu ermöglichen (Hinweis E 22.2.1985 85/18/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985180095.X01Im RIS seit
11.07.2001