RS Vwgh 1987/12/23 85/18/0095

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

§ 89a Abs 2 StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeugs in Betracht kommt. Daher darf auch ein Fahrzeug zwangsweise entfernt werden, das in einem Halteverbotsbereich abgestellt worden ist, welcher zu dem Zweck angeordnet worden ist, das Abstellen von Autobussen zu ermöglichen (Hinweis E 22.2.1985 85/18/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180095.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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